Krypto-Währungen

Wichtig: Auf dieser Seite werden Erfahrungen geschildert. Es handelt sich um keine Finanzanlagenvermittlung oder Beratung.

Grundsätzlich kann man "Krypto" als einen digitalen Vermögensgegenstand verstehen. Dabei stammt das Wort "Krypto" aus dem Altgriechischen und bedeutet "verstecken" oder "schützen".
Zu den Vermögensgegenständen zählen zum Beispiel Währungen, Kunstobjekte, Verträge und viele mehr.


Eine Blockchain kann man sich wie einen abstrakten Kontoauszug vorstellen.
Jede Überweisung auf dem Kontoauszug ist eine sogenannte "Transaktion" auf der Blockchain.
Eine Seite auf dem Kontoauszug entspricht einem Block auf der Blockchain.
Das gesamte Buch der Kontoauszüge entspricht der gesamten Blockchain.
Auch gibt es für jede Blockchain ein Regelwerk, wonach die Blockchain arbeitet. Das ist vergleichbar mit den AGB's einer Bank. Eine Beispiel Regel bei Blockchain ist, dass alle 10 Minuten ein Block festgeschrieben wird. Es ist daher auch technisch möglich, dass leere Blöcke in der Blockchain existieren.
Für die Fiat-Währungen gibt es eine Zentralbank, welche die Geldflüsse kontrolliert und steuert. Bei Krypto-Währungen erfolgt es dezentral durch das Netzwerk. Das Netzwerk können einfache Computer, Handys oder spezielle Geräte sein.
Das bedeutet, dass keine Zentralbank oder staatliche Instanz die Geldpolitik steuern kann, sondern es durch das Netzwerk entschieden wird.
Daher ist die größe des Netzwerks sehr wichtig. Je mehr Geräte parallel in Netzwerk sind, desto schwerer wird ein Angriff oder Übernahme der Kryptowährung.
Eine Wallet ist wie ein Bankkonto zu verstehen.
Zu einer Wallet kann Geld geschickt werden. Es kann auch in einer Wallet gehalten oder verschickt werden.
Bei normalen Überweisungen wird das Geld mit einer IBAN verschickt. Beim Kryptobereich passiert das mit einer Empfangs oder Senderadresse.
Ein Coin ist eine Währung auf der Blockchain ist.
Es gibt jedoch auch Blockchains, die mehr als nur eine Währung zulassen. Diese zusätzlichen Währungen nennt man dann Token. Ein Token setzt somit auf einer "Fremden" Blockchain auf und nutzt diese Infrastruktur. Beispiele von Tokenarten sind Besitzrechte, Währungen, Wertpapiere oder Verträge. Diese Verträge nennt man auch in der digitalen Welt "smart contracts".
Zwei wesentliche Spieler in der Crypto-Welt sind Miner und sogenannte Masternodes. Miner können einfache Computer oder spezielle Geräte mit hoher Rechenleistung sein. Sie haben die Aufgabe den mathematischen Wert zu errechnen, welche die Blockchain mit den neuen Block hat. Je richtigem Block erhält dieser Miner eine Belohnung. Das ist das sogenannte Mining. Übertragen auf die echte Welt sind das die Zentralbankmitarbeiter, welche für ihre Arbeit einen Arbeitslohn bekommen. Masternodes sind Computer, welche gucken, ob die aktuellen mathematischen Werte der Blockchain stimmen. Versucht beispielsweise ein Bot einen anderen Wert als den Richtigen auszugeben, so würde er schnell enttarnt, da die Mehrzahl der Masternotes in der Überzahl und im Einklang sind. Masternodes wären in der echten Welt die Aufsichtsbehörde, welche die Geldflüsse kontrollieren.

Hashing

Hashing ist eine Verschlüsselungstechnik und ermöglicht z.B. für Zeichenketten einen eindeutigen mathematischen Wert zu bestimmen. Dieser Wert wird berechnet.

Jedes Zeichen und Leerzeichen im Text verändert den Hashwert und damit ist eine nachträgliche Manipulation des Vertrags mathematisch nicht mehr möglich.

Im Bitcoin Netzwerk gab es zum 07.03.22 im Schnitt pro Sekunde
Das sind 202.438.000.000.000.000.000 einzelne Hashes,
bzw. 202.438.000 TeraHashes.

51% Angriff

Versucht man nun das gesamte Netzwerk zu übernehmen, müsste man 51% der Hashrate kontrollieren. Die Hashrate kann durch normale Computer oder Miner erzeugt werden.
Nimmt man die Hälfte der 202,4 Mio. TerraHashes vom Netzwerk und rechnet sie durch z.B. 100 TerraHashes durch einen Miner, so wären rund 1 Mio Miner notwendig. Bei einem Marktpreis von 10.000 € pro Miner liegt man bei rund 10 Milliarden € Anschaffungskosten.
Die zusätzlichen Stromkosten und das erfolgreiche Einsetzen von des Hacker-Codes machen den 51% Angriff sehr unwahrscheinlich und damit sicher.
Wenn man in Deutschland lebt und US-Dollar haben möchte, so muss kann man das bei der Bank oder Wechselstuben machen.
Bei Kryptowährungen wird das über Exchange-Plattformen gemacht.
Mit dem Begriff Marktkapitalisierung ist gemeint, dass man die aktuell existierenden Krypto-Währungen mit dem aktuell bestehenden Preis multipliziert.
Zum 07.03.22 war die Marktkapitalisierung bei den rund 18.000 existierenden Währungen bei rund 1,6 Billionen Euro. Genau genommen waren es: 1.608.777.203.215 €.
Auch interessant ist, dass am 07.03.22 innerhalb von 24 Stunden rund 70 Milliarden Euro auf dem Kryptomarkt gehandelt wurde. Genauer gesagt: 69.442.412.950 €.
Einen idealen Überblick über die aktuelle Marktkapitalisierung, Volumen und Philosophie der einzelnen Währungen findet ihr auf der Seite: Coinmarketcap

Welche Kategorien gibt es im Krypto-Space?

Krypto-Währungen


Mittlerweile (Stand: 07.03.22) gibt es über 18.000 verschiedene Krypto-Währungen mit unterschiedlichsten Philosophien und Sicherheitsmechanismen.
Pauschal kann man jedoch sagen, dass zwischen dem digitalen Geld und dem normalen Geld (=Fiatwährung) die Sicherheit unterschiedlich sichergestellt wird.

  • Krypto-Geld -> Mathematik (zum Beispiel durch sogenanntes "Hashing")
  • Bargeld -> Vertrauensinstanz (zum Beispiel durch die Steuerung der Bundesbank)

Weil die Sicherheit durch Mathematik garantiert wird, hat der Kryptobereich eine echte Daseinsberechtigung und hat das Potenzial die Banken (Vertrauensinstanz von Fiatwährungen) und Notare (Vertrauensinstanz bei Verträgen) zu ersetzen.
Zudem wird die Sicherheit von Kryptowährungen, durch die Komplexität der Verschlüsselung ermöglicht. Schlichtweg sind aktuell (und auch in 10 Jahren) die Rechenleistungen zu gering, sodass die Währungen nicht geknackt werden können.

DeFi - Decentral Finance

Mit dem Begriff "Decentralized Finance" ist eine Umgebung gemeint in der alles dezentral passiert. Diese Umgebung läuft ohne Banken, Makler oder Börsen.
Einfach ausgedrückt benötigt man nur einen Zugang mit einer Wallet zum Netzwerk und kann am Finanzgeschehen teilnehmen.
Hierzu gehören zum Beispiel Überweisungen, Währungen leihen oder Kredite vergeben. Mit dem Bereich des DeFi könnte der Bankensektor und das Notarwesen ausgehebelt werden.

NFT - Non Fungible Token

Non Fungible Token sind digitale Vermögensgegenstände, die auf einer Blockchain aufsetzen, deren Echtheit durch den mathematischen Wert, der Eindeutigkeit und Nachverfolgbarkeit sichergestellt ist.
NFT sind besonders für die Kunst-, Musik-, Kultur- und Sammlerszene interessant. Für konventionelle Personen ist es eher uninteressant. Nicht Alles ist immer wertvoll.
Bei Kunstgegenständen wird die Echtheit durch Zertifikate (z.B. aus Papier) bestätigt. NFTs können nicht ohne weiteres gefälscht werden.
Bei NFT wird die Echtheit durch die Sichtbarkeit aller Transaktionen zu dem Token (bis zum Ersteller) und den eindeutigen Wert sichergestellt.
NFT sind nicht immer wertvoll. Beim Kunstwerk der Mona Lisa kann man beispielsweise nichts Weiteres machen, außer aufhängen. Der Wert des Kunstwerks ist durch die Bekanntheit sehr wertvoll.
NFT sind zwar eindeutig, jedoch können auch diese durch ähnliche Namen oder IDs gefaked werden. Zwar kann man es nachverfolgen, jedoch betreiben die wenigsten die Recherche.

Metaverse

Unter dem Metaverse kann man sich eine digitale Welt vorstellen in der man sich selst verwirklichen/verewigen oder mit Freunden interagieren kann.
Ein besonders gutes Beispiel vom Metaverse sind digitale Konzerte von Ariane Grande. Hier können sich Fans digital einschalten und in einer Traumwelt das Konzert genießen. Beispielsweise können die Fans durch die Welt fliegen und eine auf dem Schaukelstuhl wippende Riesen-Ariane Grande suchen.
Diese Special Effects (wie Explosionen, Fliegen, etc.) und Nähe sind beispielsweise in der echten Welt nicht möglich. Link auf YouTube
Dieses Schauspiel weitergedacht, ist es durchaus möglich, dass der Kern der sozialen Interaktion in dieser Welt stattfindet - mit Bezahlung in (DeFi-)Kryptowährungen und Zutrittskarten und Besitztümern in NFT.


Trading (Kaufen & Verkaufen)

  • Bedeutung: Beim Trading kauft man eine Währung und verkauft diese (mit Gewinn) nach einer beliebigen Zeit. Außer dem Kauf und Verkauf wird nichts mit den Währungen angestellt (z.B. keine Zinsen, eingenommen)
    Aufgrund von der hohen Kursschwankungen kann ein hoher Gewinn erreicht werden.
    1 Bitcoin hatte beispielsweise 2015 einen Wert von 350$. Im Jahr 2021 lag der Kurs für 1 Bitcoin zeitweise bei über 60.000$.
  • Vergleich zur echten Welt: Das Handeln von Krypto-Währungen kann mit dem Handel von normalen Währungen(Devisen) verglichen werden.
    Kauft man beispielsweise US-Dollar mit Euro kann bei größeren Kursschwankungen Gewinne erzielen.
    Der große Unterschied zwischen Kryptowährungen und normalen Währungen ist, dass die Kursschwankungen bei Krypto-Währungen deutlich größer sind.
    Verluste sind jedoch auch bei Krypto-Währungen möglich, sodass man die Währungen genau anschauen/analysieren sollte.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Der Handel von Kryptowährungen kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden. Geregelt wäre dies im §23 EStG (1) 2. Hier würde die Kryptowährung als "anderes Wirtschaftsgut" angesehen werden.
    1 Jahr frist: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr, dann wird keine Steuer fällig.(siehe EStG §23 (1) 2.) Verkauft man jedoch eine Währung innerhalb der nächsten 365 Tage (1 Jahr) und liegt der Gewinn über dem Freibetrag, so wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Technisch werden die Gewinne zu den "Anderen Einkunftsarten" zugerechnet (siehe EStG §23 (2)). Das erhöht das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Freibetrag: 600€ pro Jahr. (siehe §23 EStG (3) 5.) ACHTUNG: Es werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen. Erzielt im Jahr zum Beispiel 601€, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Im §23 EStG wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Währungen auch zuerst verkauft werden.
    Beispiel: Man kauft 20 Kryptowährungscoins am 15.03.22 Kryptowährungen. Der Wert ist 200€. Am 15.04.22 kauft man 15 weitere Coins für 150€. Man besitzt somit 35 Coins. Verkauft man am 20.03.23 15 Coins, so würde man diese dem Kaufzeitpunkt 15.03.22 zuordnen und gemäß Haltedauer keine Steuern zahlen. Vekauft man einen Tag später die restlichen 20 Coins, so wären 5 Steuerfrei und 15 müssten entsprechend versteuert werden.
  • Mögliche Plattformen:
    Crypto.com
    Keine Gebühren für den Kauf oder Verkauf, kein Verwahrgeld - Intuitiv in der Bedienung.
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Lending

  • Bedeutung: Das Lending ist das Verleihen von Währungen und erhält dafür passiv Zinsen in Form von Coins/Token. Eine weitere Variante ist, dass man Kryptowährungen auf einer Wallet hält und Zinsen von der Plattform bekommt.
    Die Auszahlung der Zinsen erfolgt beispielsweise monatlich oder sogar täglich in Form von weiteren Coins/Token.
    Diese Form ist spannend, weil man neben den potenziellen Kurssteigerungen auch passiv einen Anstieg der Coinmenge bekommt.
    Auf den Plattformen Crypto und Nexo werden beispielsweise Zinsen von 3-15% angeboten. Beachtet jedoch zwingend die steuerliche Frist.
  • Vergleich zur echten Welt: Das bloße Besitzen von Währung auf der Plattform und das zusätzliche Erhalten von Zinsen ist vergleichbar mit einem Sparkonto/Tagesgeldkonto.
    Dies ist soweit spannend, weil die normalen Banken marginale bis keine Zinsen mehr zahlen - Anders als bei Kryptowährungen.
    Die zweite Form von Lending ist, wie eine Kreditvergabe - analog wie P2P. Hier verleiht man Geld für Andere und bekommt für die Lauftzeit Zinsen.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Die Besteuerung sollte zweiteilig sein.
    Der erste Teil bezieht sich auf den Erwerb und Verkauf von Währungen (=Trading). (siehe $23 EStG)
    Der zweite Teil bezieht sich auf die jährlichen (Zins-)Einnahmen. (§22 EStG 3.)
    Teil 1: Kauf & Verkauf
    10 Jahre frist: Aufgrund von den Zinseinnahmen verlängert sich die Frist auf 10 Jahre (siehe §23 EStG (1) 2.). Liegen somit zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre, dann wird keine Steuer fällig.(siehe EStG §23 (1) 2.) Verkauft man jedoch eine Währung innerhalb der nächsten 10 Jahre und liegt der Gewinn über dem Freibetrag, so wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Technisch werden die Gewinne zu den "Anderen Einkunftsarten" zugerechnet (siehe EStG §23 (2)). Das erhöht das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Freibetrag im Jahr des Verkaufs: 600€ pro Jahr. (siehe §23 EStG (3) 5.) ACHTUNG: Es werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen. Erzielt im Jahr zum Beispiel 601€, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Teil 2: Einkünfte
    Jährliche Steuern auf Zinseinkünfte: Hier wird es nachteilig für die Kryptowährungen, da sie den normale Währungen noch nicht gleichgestellt ist. Einnahmen werden als sonstige "Einkünfte aus Leistungen" angesehen und unterliegen damit nicht der normalen Kapitalertragssteuer von 25%, sondern dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Technisch gesehen erhöhen die Einkünfte das normale zu versteuernde Einkommen und kann eine Steuer von bis zu 42% der Einnahmen bedeuten.
    Freibetrag: 256€ pro Jahr. (siehe §22 EStG 3. Satz 2) ACHTUNG: Erzielt im Jahr zum Beispiel 257€ an Zinseinnahmen, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Im §23 EStG wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Währungen auch zuerst verkauft werden (siehe Trading). Zusätzlich müsste bei den Zinseinnahmen der tagesaktuelle Wert in Euro ermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, könnte eine Wertermittlungsdiskussion mit dem Finanzamt ausgelöst werden.
  • Mögliche Plattformen:
    Crypto.com
    Keine Gebühren für den Kauf oder Verkauf, kein Verwahrgeld - Intuitiv in der Bedienung.
    Hier klicken und 25$ geschenkt bekommen.

    Nexo
    Keine Gebühren für den Kauf oder Verkauf, kein Verwahrgeld, tägliche und monatliche Zinsen auf Währungen und über 40 Währungen.
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Mining

  • Bedeutung: Für die Sicherheit der Blockchain gibt es unterschiedliche Verfahren. Bei Bitcoin wird beispielsweise das sogenannte Prove-of-Work Konzept verwendet.
    Für das Konzept sind Miner nötig. Die Miner berechnen den mathematischen Wert (Hashwert) und bekommen eine Belohnung dafür, wenn sie am schnellsten waren. Die Rechenleistung wird für die Erstellung des nächsten Blocks in der Blockchain benötigt.
    Je mehr Rechenleistung man hat, desto öfter erhält man die Belohnung. Aus diesem Grund schließen sich viele zusammen und teilen die Rewards auf sich auf.
  • Vergleich zur echten Welt: Miner sind vergleichbar mit Arbeitern, die auf Provision arbeiten. Durch sie wird die Verarbeitung der Blockchaintransaktionen sichergestellt und dafür erhalten Sie eine Provision.
  • Varianten von Mining:
    Solo-Mining: Beim Solo-Mining ist man als Einzelkämpfer unterwegs. Man mined mit seiner eigenen Hardware und dem eigenen Strom. Für Privatpersonen lohnt sich das eher weniger, da Hardware nicht Rechenleistungsstark, die Stromkosten sehr hoch und die Aussichten auf Erfolg zu gering sind. Im Bitcoin Netzwerk müsste die normale CPU sich gegen 202.438.000.000.000.000.000 Hashes pro Sekunde beweisen.
    Pool-Mining: Mit Pool-Mining ist das zusammenschließen von mehreren Solo-Minern zu einem Pool. Hierbei vermehren sich die CPU-Leistungen und die Chance auf die Belohnung, welche dann durch die Pool-Teilnehmer geteilt wird.
    Cloud-Mining: Die Dritte Variante erfolgt über die Cloud, wo man gegen Geldeinsatz bei Cloud oder spezialisierten Anbietern CPU-Leistung mietet.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Die Besteuerung kann privat oder gewerblich gewertet werden.
    Gewerblich bei Mining eher der Standard. Man mined mit den Eigenschaften Nachhaltigkeit, Selbständig und mit Gewinnabsichten, wodurch die Gewerblichkeit begründet wird. Man kann die Gewerblichkeit anfechten, sofern man wie beim Cloud-Mining keinen Einfluss auf die Rechenleistung hat.
    Bei Privater Einordnung
    Jährliche Steuern auf das Geschürfte: Die Einnahmen der geschürften Coins werden als sonstige "Einkünfte aus Leistungen" angesehen und unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Technisch gesehen erhöhen die Einkünfte das normale zu versteuernde Einkommen und kann eine Steuer von bis zu 42% der Einnahmen bedeuten.
    Freibetrag: 256€ pro Jahr. (siehe §22 EStG 3. Satz 2) ACHTUNG: Erzielt im Jahr zum Beispiel 257€ an Rewards, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Bei den Belohnungs-Einnahmen müsste der tagesaktuelle Wert in Euro ermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, könnte eine Wertermittlungsdiskussion mit dem Finanzamt ausgelöst werden.

    Bei gewerblicher Einordnung
    Der Vorteil an Gewerblichkeit ist, dass man alle Kosten den Einnahmen Gegenrechnen darf. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb erhöht technisch das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Komplexität: Bei gewerblicher Betrachtung kann eine Gewerbe-Anmeldung beim Amt erwartet werden. Die Kosten und den Prozess zwingend beachten. Ab jährlichen Mining-Gewinnen von 24.500€ fallen zusätzliche Gewerbesteuer an.

Minting / Staking

  • Bedeutung: Für die Sicherheit der Blockchain gibt es unterschiedliche Verfahren. Neben dem "Prove-of-Work" Konzept gibt es auch das "Prove-of-Stake" Konzept.
    Bei diesen Konzepten werden "Staker" benötigt, welche die Echtheit der Blockchain sicherstellen. Nach dem Zufallprinzip darf mit jedem neuen Block einer der Staker den neuen Block validieren und erhält dafür eine Belohnung.
    Mit Zusatzregeln, wie z.B. Sperrzeiten kann die Fairness zwischen den Stakern erhöht werden.
    Der Vorteil dieser Konzepte ist, dass man weniger Rechenleistung benötigt und damit weniger Strom und Kosten verursacht.
  • Vergleich zur echten Welt: Das Staking kann man vergleichen mit Wachpersonal für einen lebendes Tier. Jeder Staker ist dabei eine Wache. Das Tier ist die Blockchain. Die Aufgabe von der Wache ist zu schauen, dass in jeder Sekunde das Tier in Sicherheit ist. Nach einer festen Zeiten wird eine beliebige Wache ausgewählt und darf unter Beobachtung der Anderen das Tier füttern und bekommt selbst dafür eine Belohnung.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Die Besteuerung kann privat oder gewerblich gewertet werden.
    Gewerblich wird es, wenn die Eigenschaften Nachhaltigkeit, Selbständig und mit Gewinnabsichten zutreffen. Man kann die Gewerblichkeit anfechten, sofern man keinen Einfluss auf das Geschehen hat und damit nicht selbstständig arbeitet.
    Bei Privater Einordnung
    Jährliche Steuern auf die Rewards/Belohnungen: Die Einnahmen der Coins werden als sonstige "Einkünfte aus Leistungen" angesehen und unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Technisch gesehen erhöhen die Einkünfte das normale zu versteuernde Einkommen und kann eine Steuer von bis zu 42% der Einnahmen bedeuten.
    Freibetrag: 256€ pro Jahr. (siehe §22 EStG 3. Satz 2) ACHTUNG: Erzielt im Jahr zum Beispiel 257€ an Rewards, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Bei den Belohnungs-Einnahmen müsste der tagesaktuelle Wert in Euro ermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, könnte eine Wertermittlungsdiskussion mit dem Finanzamt ausgelöst werden.

    Bei gewerblicher Einordnung
    Der Vorteil an Gewerblichkeit ist, dass man alle Kosten den Einnahmen Gegenrechnen darf. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb erhöht technisch das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Komplexität: Bei gewerblicher Betrachtung kann eine Gewerbe-Anmeldung beim Amt erwartet werden. Die Kosten und den Prozess zwingend beachten. Ab jährlichen Gewinnen von 24.500€ fallen zusätzliche Gewerbesteuer an.

Liquidity Mining

  • Bedeutung: Beim Konzept des Liquidity Minings löst man sich von konventionellen Marktvorgehen, wo sich zwei Personen mit den gleichen Preisvorstellungen treffen müssen.
    Anstelle von einer zentralen Koordinierungsinstanz werden die Aktionen über einen Pool an Liquidität abgewickelt. Dieser Pool ist der Liquidity Pool.
    Personen dem Pool beitreten und erhalten dafür Belohnungen in Form von eingenommenen Transaktionsgebühren des Pools.
    Für die Teilhabe am Pool müssen zwei Währungen (Paar-Kombination) in gleichem Wert eingebracht werden. Sichergestellt wird alles mit den Smart Contracts.
    Beim späteren Herausnehmen des Geldes kann es durchaus passieren, dass man weniger Coins von der einen Währung bekommt als man einbezahlt hat. Dafür hat man mehr Coins von der anderen Währung und der Verlust - der sogenannte "Impermanent loss" - kann durch die Transaktionsgebühreneinnahmen kompensiert/überstiegen werden.
  • Vergleich zur echten Welt: Der Liquidity Pool kann man sich wie eine Kasse mit zwei Währungen (z.B. € und $) im Devisengeschäft vor. Dort zahlen die Eigentümer in beiden Währungen einen Anteil von 100 € und 100 $ ein und bekommen einen Anteilsbeleg an der Kasse.
    Im Verlauf des Tages wird viel Geld getauscht. Am Ende des Tages sind in der Kasse 100 € und 150$ mehr in der Kasse. Die Transaktionsgebühren betrugen 50$ und sind der Profit für die Eigentümer mit dem Geldeinsatz.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Die Besteuerung erfolgt zu 3 Zeitpunkten:
    Zeitpunkt 1: Einbringung in den Pool: Dies kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden. (siehe Trading; 1 Jahr Frist (§23 EStG (1) 2.); 600€ Freibetrag (§23 EStG (3) 5.))
    Zeitpunkt 2: Gebühren-Einnahmen im Pool: Es gibt aktuell keine Eindeutige Rechtsprechung. Es kann als Kapitalertragssteuer angesehen werden (25% Pauschalbesteuerung) oder als sonstige "Einkünfte aus Leistungen" (256€ Freibetrag (§22 EStG 3. Satz 2))
    Zeitpunkt 3: Rückführung aus dem Pool: Dies stellt den neuen Kaufzeitpunkt der Coins dar. Von diesem Datum beginnt die Jahresfrist. Zusätzlich müssen die Kursgewinne zwischen Ende Zeitpunkt 1 und Anfang Zeitpunkt 3 versteuert werden. (siehe Trading; 1 Jahr Frist (§23 EStG (1) 2.); 600€ Freibetrag (§23 EStG (3) 5.))

    Details: Privates Veräußerungsgeschäft:
    Geregelt wäre dies im §23 EStG (1) 2. Hier würde die Kryptowährung als "anderes Wirtschaftsgut" angesehen werden.
    1 Jahr frist: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr, dann wird keine Steuer fällig.(siehe EStG §23 (1) 2.) Verkauft man jedoch eine Währung innerhalb der nächsten 365 Tage (1 Jahr) und liegt der Gewinn über dem Freibetrag, so wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Technisch werden die Gewinne zu den "Anderen Einkunftsarten" zugerechnet (siehe EStG §23 (2)). Das erhöht das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Freibetrag: 600€ pro Jahr. (siehe §23 EStG (3) 5.) ACHTUNG: Es werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen. Erzielt im Jahr zum Beispiel 601€, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Im §23 EStG wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Währungen auch zuerst verkauft werden.
    Beispiel: Man kauft 20 Kryptowährungscoins am 15.03.22 Kryptowährungen. Der Wert ist 200€. Am 15.04.22 kauft man 15 weitere Coins für 150€. Man besitzt somit 35 Coins. Verkauft man am 20.03.23 15 Coins, so würde man diese dem Kaufzeitpunkt 15.03.22 zuordnen und gemäß Haltedauer keine Steuern zahlen. Vekauft man einen Tag später die restlichen 20 Coins, so wären 5 Steuerfrei und 15 müssten entsprechend versteuert werden.

    Details: sonstige Einkünfte aus Leistungen
    Jährliche Steuern auf Zinseinkünfte: Hier wird es nachteilig für die Kryptowährungen, da sie den normale Währungen noch nicht gleichgestellt ist. Einnahmen werden als sonstige "Einkünfte aus Leistungen" angesehen und unterliegen damit nicht der normalen Kapitalertragssteuer von 25%, sondern dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Technisch gesehen erhöhen die Einkünfte das normale zu versteuernde Einkommen und kann eine Steuer von bis zu 42% der Einnahmen bedeuten.
    Freibetrag: 256€ pro Jahr. (siehe §22 EStG 3. Satz 2) ACHTUNG: Erzielt im Jahr zum Beispiel 257€ an Zinseinnahmen, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
    Komplexitäten bei Besteuerung: Im §23 EStG wird angenommen, dass die zuerst angeschafften Währungen auch zuerst verkauft werden (siehe Trading). Zusätzlich müsste bei den Zinseinnahmen der tagesaktuelle Wert in Euro ermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, könnte eine Wertermittlungsdiskussion mit dem Finanzamt ausgelöst werden.

NFT (z.B. im Metaverse)

  • Bedeutung: NFT sind spezielle Token, die nur einmalig vorkommen können und sind vergleichbar mit einem Kunstobjekt. Im Metaversum sind beispielsweise alle kaufbaren Objekte gleichzeitig NFT.
    Einnahmen können dabei zum Einen durch die eigene Generierung von NFT entstehen. Steuerlich wäre das künstlerische Tätigkeit oder Gewerbliche Tätigkeit und wird hier nicht weiter beschrieben.
    Die zweite Möglichkeit entsteht durch den Kauf von NFT und den späteren verkauf nach einer beliebigen Zeit(mit Gewinn). Außer dem Kauf und Verkauf wird nichts mit den NFT angestellt (z.B. keine Zinsen, eingenommen)
    Aufgrund von möglichen Wertsteigerungen kann ein hoher Gewinn erreicht werden.
    Bei NFT muss man sich jedoch im Klaren sein, dass nicht alle was teuer angeboten wird auch von echtem Wert ist!
  • Vergleich zur echten Welt: Das Handeln von NFT ist vergleichbar mit dem Handel von Optionen. Der Unterschied dabei ist, dass man bei Optionen nur Rechte besitzt und man bei NFT diese auch in seiner Wallet tatsächlich besitzt.
    Die Wertsteigerungen sind wie bei echten Kunstwerken unbegrenzt und man muss nur den passenden Käufer finden.
    Verluste sind jedoch auch bei NFT möglich, sodass man den Mehrwert des NFT genau kennen sollte.
  • Besteuerung für Privatpersonen:

    Eine verbindliche Aussage kann nur vom Steuerberater eingeholt werden. Die folgende Einschätzung ist unverbindlich und basiert auf Erfahrungswerten.
    Besteuerung: Der Handel von NFT kann als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden. Geregelt wäre dies im §23 EStG (1) 2. Hier würde der NFT analog zu Krypto-Währungen als "anderes Wirtschaftsgut" angesehen werden.
    1 Jahr frist: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 1 Jahr, dann wird keine Steuer fällig.(siehe EStG §23 (1) 2.) Verkauft man jedoch nen Token innerhalb der nächsten 365 Tage (1 Jahr) und liegt der Gewinn über dem Freibetrag, so wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Technisch werden die Gewinne zu den "Anderen Einkunftsarten" zugerechnet (siehe EStG §23 (2)). Das erhöht das zu versteuernde Einkommen und eine Steuer von bis zu 42% bedeuten.
    Freibetrag: 600€ pro Jahr. (siehe §23 EStG (3) 5.) ACHTUNG: Es werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengenommen (Kryptoverkäufe + NFT-Verkäufe). Erzielt im Jahr zum Beispiel 601€, so entfällt der Freibetrag komplett und der gesamte Gewinn muss versteuert werden.
  • Bekannte Plattformen: The Sandbox oder Axie Infinity

Werte & Prinzipien

  • Wir sind ehrlich zueinander und duzen uns
  • Wir haben Spaß an der Sache und arbeiten zusammen
  • Wir haben keine Geheimnisse, sind transparent und wertschätzend im Miteinander

Vision & Mission

Vision: In einer Umgebung zu sein, in der keiner existenzielle Geldprobleme hat und das Leben genießen kann.

Mission: Dieser Umgebung einfache Werkzeuge an die Hand zu geben und damit zu einem nachhaltig besseren Leben zu verhelfen.

Wie es zu Geldwerkzeuge kam

Es begann mit einer Bekannten, die Fulltime für Arbeit, Pferd und Umfeld arbeitete.
Bei der Erkenntnis, dass sie systematisch in 40 Jahren in die Altersarmut fallen wird, kam die Überlegung wie man ihr systematisch helfen kann ohne Abhängigkeiten zu schaffen oder eine Verschlechterung der aktuellen Situation zu bewirken.
So wurde über Jahre der Überlegungen „Geldwerkzeuge“ geboren.

Mal plaudern?

Die Vision und Mission von Geldwerkzeuge soll jeder erfahren!

Wir können uns daher gerne kostenlos & unverbindlich austauschen

Schreib einfach...
per Mail: info@geldwerkzeuge.de
über Instagram: Geldwerkzeuge
via Whatsapp: 0157 5877 9419